I.
Gegen die frühere L GmbH, aus der die Erstbeschwerdeführerin und jetzige Beschwerdegegnerin hervorgegangen ist (im Folgenden nur: Gesellschaft), hat die Gerichtskasse Potsdam für das Amtsgericht Neuruppin mit Kostenrechnung vom 30.03.1995 für mehrere Eintragungen im Handelsregister Gebühren angesetzt, darunter für die Eintragung einer Kapitalerhöhung um 425.000,00 DM eine Gebühr von 616,00 DM. Nachdem die Gesellschaft diese und eine weitere Kostenrechnung vom 26.06.1997 beglichen hatte, hat sie mit Schriftsätzen vom 23.11.1999 und 13.12.1999 gegen die jeweiligen Kostenansätze Erinnerung eingelegt mit der Begründung, diese verstießen gegen das (europäische) Gemeinschaftsrecht.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|