OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 22.05.2024 (8 B 347/24)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen Ziffer 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Aachen vom 22. März 2024 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auch für das [...]