OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 10.09.2019 (8 B 774/19)
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28. Mai 2019 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch [...]