LSG Bayern - Beschluss vom 29.01.2018 (L 5 KR 452/17 B)
I. Auf die Beschwerden der Klägerin und der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 21.06.2017 aufgehoben. II. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist zulässig. III. Die [...]