Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 31. Juli 2008 abgeändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 23. Juli 2008 wird insoweit wiederhergestellt, als dem Antragsteller im Rahmen der Veranstaltung "Tour de Natur" die Nutzung der Bundesautobahn A 44 zwischen den Anschlussstellen Hessisch Lichtenau Mitte und Hessisch Lichtenau Ost untersagt worden ist.
Der Antragsgegner hat die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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