AG Köln - Urteil vom 11.08.2005 (264 C 611/04)
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10,00 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26.08.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das [...]