OVG Hamburg - Beschluss vom 22.05.2002 (3 Bs 71/02)
Die Beschwerde ist zwar zulässig, aber nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat das Begehren des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bereits deshalb zu Recht abgelehnt, weil das Begehren - was [...]