AG Bernau - Urteil vom 24.10.1997 (2 OWi 183/97) - DRsp Nr. 1998/10224
AG Bernau, Urteil vom 24.10.1997 - Aktenzeichen 2 OWi 183/97
DRsp Nr. 1998/10224
Eine Geschwindigkeitsmessung ist nicht verwertbar, wenn sie nicht durch die zur Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten zuständigen Ordnungsbehörde, sondern von einem privaten Unternehmen getätigt wurde.