AG Lingen - Urteil vom 28.11.1996 (4 C 462/96 II)
Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen. Die zulässige Klage ist nicht begründet, denn dem Kläger steht über das vorprozessual gezahlte Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 300 DM [...]