AG Mainz - Urteil vom 20.05.1994 (7 C 1336/93)
Hinweis: Die Begründung des AG für seine ablehnende Haltung wird in einer Anmerkung von RiOLG Heinz Diehl, FrankfurtM., ZfS aaO. angedeutet: Hat der Geschädigte selbst bei der Instandsetzung seines Kfz mitgewirkt, [...]