OLG Nürnberg - Urteil vom 25.06.1992 (2 U 766/92)
I. Die formell zulässige Berufung, §§ 511 ff ZPO, erweist sich im wesentlichen als begründet. Dem Kläger steht ein weiterer Betrag von DM 14.500,00 zu, weil er dadurch, daß er beim Abschluß des Kaufvertrages über das [...]