OLG Oldenburg - 09.05.1990 (Ss 163/90)
»... Dadurch, daß der Betroff. sein Fahrzeug in der O.-Straße in N. parkte und es dort außerhalb der durch die Zusatzschilder zum Verkehrszeichen 242 ausgewiesenen Zeiträume stehen ließ, hat er gegen die durch ein [...]