OLG Hamburg - Urteil vom 17.07.1990 (7 U 17/89)
Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Es kann dahinstehen, ob das von der Klägerin in der Berufungsinstanz noch verfolgte Begehren eine Klagänderung darstellt. Eine solche wäre als sachdienlich zuzulassen (§§ [...]