OLG Bamberg - Urteil vom 20.09.1990 (1 U 36/90) - DRsp Nr. 1994/8145
OLG Bamberg, Urteil vom 20.09.1990 - Aktenzeichen 1 U 36/90
DRsp Nr. 1994/8145
1. Eine kurzfristige, bloße Unaufmerksamkeit und Unkonzentriertheit des Fahrers verletzt regelmäßig schon nicht die objektiv erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Grad und stellt grundsätzlich nicht ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten dar.
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