OLG Hamburg - 04.02.1987 (1 Ss 166/86)
».. Der Schaden am unbefugt benutzten Fluchtfahrzeug darf nicht unberücksichtigt bleiben, wenn im Rahmen des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB zu entscheiden ist, ob an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist. Dafür [...]