LG Nürnberg-Fürth - 20.09.1978 (2 S 4733/77)
[1] Das AG hat zutreffend nur die Hälfte der Haftungsbefreiungskosten in Höhe von 60 DM als adäquaten Schaden anerkannt, da der Kl. unstreitig für sein Fahrzeug keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte. [Folgen [...]