VGH Bayern - Beschluss vom 11.02.1974 (5 VII 72) - DRsp Nr. 1994/13942
VGH Bayern, Beschluss vom 11.02.1974 - Aktenzeichen 5 VII 72
DRsp Nr. 1994/13942
In Verwaltungsstreitsachen wegen Versagung der Prüfplakette durch den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bei der Untersuchung nach § 29StVZO ist die Klage gegen den Technischen Überwachungsverein zu richten, bei dem der Sachverständige oder Prüfer angestellt ist.