OVG Bremen - Beschluß vom 15.05.1974 (II B 114/74) - DRsp Nr. 1994/14050
OVG Bremen, Beschluß vom 15.05.1974 - Aktenzeichen II B 114/74
DRsp Nr. 1994/14050
Ein Diabetiker kann ein von ihm ausgehendes gesundheitlich bedingtes Risiko im motorisierten Straßenverkehr - wenn überhaupt - nur durch ein besonders ausgeprägtes Verantwortungsbewußtsein ausgleichen.