An das
Amtsgericht ...
- Bußgeldabteilung -
... (Anschrift)
vorab per Telefax: ...
Az.: ...
In dem Ordnungswidrigkeitenverfahren
gegen David Barock
werden folgende
Rechtsbeschwerdeanträge
gestellt:
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das angefochtene Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 353 StPO). Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen (§ 79 Abs. 6 OWiG).
Zur
Begründung
wird Folgendes ausgeführt:
Es wird die allgemeine Sachrüge erhoben. Die Beweiswürdigung bzgl. der Bewertung des maßgeblich herangezogenen toxikologischen Sachverständigengutachtens, dem sich das Gericht angeschlossen hat, genügt den Darstellungsanforderungen nicht. Die Urteilsgründe erschöpfen sich letztlich in dem Satz, "der Sachverständige habe festgestellt, dass ein THC-Gehalt von 4,5 ng/ml bei einem relativ geringen Gehalt von THC-Carbonsäure von 8,4 ng/ml nur erklärbar sei, wenn der Konsum nur wenige Stunden vor Entnahme der Blutprobe stattgefunden habe".
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