Zustellungen an Verteidiger: Verteidiger-Eigenschaft bei Vollmacht für mehrere Anwälte; Zustellung kraft Ermächtigung, nicht aufgrund Verpflichtung
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.09.2002 - Aktenzeichen 2 Ss 141/02
DRsp Nr. 2004/14446
Zustellungen an Verteidiger: Verteidiger-Eigenschaft bei Vollmacht für mehrere Anwälte; Zustellung kraft Ermächtigung, nicht aufgrund Verpflichtung
1. Die für eine entsprechende Zustellung nach § 145 a Abs. 1StPO erforderliche Verteidiger-Eigenschaft wird bei Vorlage einer auf mehr als drei Rechtsanwälte lautenden Vollmachtsurkunde nicht für alle dort genannten Anwälte begründet.2. Aufgrund bloßer Ermächtigung in § 145 a Abs. 1StPO besteht keine Verpflichtung zur Bewirkung von Zustellungen an den Verteidiger, eine wirksame Zustellung an den Beschuldigten selbst bleibt also möglich.