OLG Oldenburg - Urteil vom 06.03.1996
2 U 265/96
Normen:
BGB § 459 Abs. 2 §§ 460 463 S. 1 § 464 ; AKB § 13 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(130)413b-c
OLGR 1996, 123
ZfS 1996, 298

Zusicherung der Neuwageneigenschaft eines Pkw

OLG Oldenburg, Urteil vom 06.03.1996 - Aktenzeichen 2 U 265/96

DRsp Nr. 1997/1738

Zusicherung der Neuwageneigenschaft eines Pkw

1. In der Erklärung eines Autoverkäufers, daß er ein Neufahrzeug liefere, liegt eine Zusicherung der Neuwageneigenschaft i.S.d. § 459 Abs. 2 BGB. 2. Testfahrten des Herstellers beeinträchtigen nicht die Neuwageneigenschaft, da sie noch zum Herstellungsprozeß gehören. 3. Ein bereits zum öffentlichen Verkehr im Inland oder Ausland zugelassenes Fahrzeug kann jedenfalls nicht im Sinne der kaufrechtlichen Zusicherung als Neufahrzeug bezeichnet werden.

Normenkette:

BGB § 459 Abs. 2 §§ 460 463 S. 1 § 464 ; AKB § 13 Abs. 2 ;

Hinweise: