Die Beklagte betreibt als Honda-Vertragshändlerin einen Motorradhandel in H. Der Kläger macht Mängelrechte aus einem Fahrzeugkauf geltend.
Auf der Grundlage einer verbindlichen Bestellung vom 08.06.2004 erwarb der Kläger bei der Beklagten das neue Motorrad Honda ST 1300, Baujahr 2004, Motorleistung 1.261 cm3, Leistung: 93 kw, mit der Fahrgestellnummer #####1 zu einem Gesamtpreis von 15.580,00 EUR (Bl. 5 GA). Seine gebrauchte BMW K 1200LT gab er für 9.800,00 EUR in Zahlung. Der Restbetrag wurde über die Hondabank finanziert.
In dem von dem Hersteller Honda herausgegebenen Prospekt mit dem Titel "Pan-European ABS - Touring vom Feinsten" heißt es u.a. (Bl. 97, 98 GA):
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