Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache teilweise Erfolg.
Das Landgericht hat zu Unrecht die Klage in vollem Umfang mit der Begründung abgewiesen, der Kläger habe nicht schlüssig dargelegt, dass wenigstens ein bestimmter, näher abgegrenzter Teil des Schadens auf den fraglichen Zusammenstoß zurückzuführen sei.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|