Der Antrag des Bundesamtes für Justiz auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 9. Oktober 2012 wird verworfen.
Die Staatskasse hat die Kosten der als zurückgenommen geltenden Rechtsbeschwerde und die der Betroffenen im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
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