Der Kläger begehrt Ersatz von Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall vom 8. August 1986, für dessen Folgen die Beklagten uneingeschränkt einzustehen haben. Seine Ausbildung zum Elektroinstallateur mußte der Kläger wegen einer bei dem Unfall erlittenen schweren Verletzung seines linken Armes abbrechen. Eine Ausbildung zum Kommunikationselektroniker beendete der Kläger Ende Januar 1993 mit Erfolg. Ein Angebot, zum 1. Februar 1993 beim Fernmeldeamt Rostock eingestellt zu werden, nahm der Kläger nicht an, weil seine Verlobte einen Umzug ablehnte, er sich aber wegen seiner durch die Armverletzung verursachten Behinderung auf deren Hilfe angewiesen fühlte.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|