I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 29. März 2019 -
1. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 561,81 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Juli 2018 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten auf der Grundlage des Tarifvertrages Rettungsdienst Landkreis Oder-Spree über die Stufenzuordnung des Klägers nach Höhergruppierung.
Der am ... 1977 geborene Kläger ist seit dem 01. Mai 2007 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern im Rettungsdienst tätig. Er war zunächst als Rettungssanitäter, nach Ablegen der erforderlichen Prüfungen seit dem 01. Januar 2016 als Notfallsanitäter beschäftigt.
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