Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Oktober 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.943,75 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 20. August 2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin 4/5 der materiellen Schäden, die ihr aus dem Unfall vom 29. April 2010 auf dem Marinestützpunkt W... künftig noch entstehen, zu ersetzen, soweit sie auf die Klägerin übergehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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