Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
2)Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.
Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen einer Zuwiderhandlung gegen §§ 41, 49 StVO, 24 StVG eine Geldbuße von 150 ,-- DM festgesetzt. Nach seinen Feststellungen hat der Betroffene am 25.06.1973 geg en 11.20 Uhr mit seinem Pkw in ### die Bundesautobahn in Richtung ### mit einer Geschwindigkeit von 128 km/h befahren, obwohl die zulässige Höchstgeschindigkeit durch beiderseits der Fahrbahn aufgestellte Verkehrszeichen 274 auf 100 km/h begrenzt war.
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