Auf die Berufung des Klägers wird das am 07. Juli 2011 verkündete Zweite und Erste Versäumnis- und Schlussurteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Mayen vom 05.01.2011, Geschäftsnummer, wird insgesamt aufrecht erhalten.
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