1. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Einzelrichters der 27. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 4. April 2012 -
2. Die Klägerin erhält Gelegenheit, zur beabsichtigten Zurückweisung ihrer Berufung Stellung zu nehmen. Zugleich erhält sie Gelegenheit, zur Ersparnis weitere Kosten ihre Berufung zurückzunehmen.
Frist: 24. August 2012
Streitwert der Berufungsinstanz: 19.725,-- €
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|