Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 27.11.2017, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.523,71 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2016 sowie 729,23 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.
3.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger zu 71 % und die Beklagte zu 29 %.
5.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
6.Die Revision wird nicht zugelassen.
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