I. Das Schlussurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 23.8.2012 -
1. Die Beklagte wird verurteilt,
a. an die Klägerin Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 19.500 € seit dem 5.10.2011 zu zahlen;
b. an die Klägerin weitere 2.270,87 € zu zahlen;
c. an die Klägerin 2.696,94 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.11.2010 zu zahlen
2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 58 %, die Beklagte 42 %.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.500 €.
festgesetzt.
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