Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten KrankenversicherungAnspruch auf Ausstellung von im Zuge von Beitragserhöhungen erteilten NachtragsversicherungsscheinenZulässigkeitsvoraussetzungen für eine Stufenklage
SchlHOLG, Urteil vom 18.07.2022 - Aktenzeichen 16 U 181/21
DRsp Nr. 2022/13329
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten KrankenversicherungAnspruch auf Ausstellung von im Zuge von Beitragserhöhungen erteilten NachtragsversicherungsscheinenZulässigkeitsvoraussetzungen für eine Stufenklage
1. Ein Versicherungsnehmer, der in der privaten Krankenversicherung gezahlte Beiträge zurückverlangen will, hat Anspruch auf - allein - die Erteilung von Nachtragsversicherungsscheinen aus vergangenen Jahren aus § 3 Abs. 3VVG, wenn er darlegt und beweist, dass er über die ihm erteilten Versicherungsscheine nicht mehr verfügt.2. Kein Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen zur Beitragsanpassung ergibt sich aus § 810BGB und auch keiner - jedenfalls keiner, der weiterginge, als jener aus § 3 Abs. 3VVG - aus Art. 15 DS-GVO.
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