I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 27. Juli 2021 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1.
Es wird festgestellt, dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrages der zwischen der Klägerin und der Beklagten geschlossenen privaten Krankenversicherung - Versicherungsschein-Nummer 0000000000 - nicht wirksam geworden sind:
a)
im Tarif E... die Erhöhung zum 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 um 48,77 €
b) im Tarif Z...... die Erhöhung zum 01. Januar 2016 bis zum 30. April 2021 um 16,55 €
und die Klägerin nicht zur Zahlung des jeweiligen Erhöhungsbetrages verpflichtet ist.
2.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|