Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch; Anforderungen an die Schuldfeststellungen als hinreichende Grundlage für die Strafzumessung im Falle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
OLG Bamberg, Urteil vom 25.06.2013 - Aktenzeichen 3 Ss 36/13
DRsp Nr. 2013/17449
Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch; Anforderungen an die Schuldfeststellungen als hinreichende Grundlage für die Strafzumessung im Falle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
1. Auf die Sachrüge überprüft das Revisionsgericht im Rahmen einer zulässigen Revision von Amts wegen, ob das Berufungsgericht zu Recht von einer wirksamen Berufungsbeschränkung (§ 318StPO) ausgegangen ist. Denn die Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung ist eine Frage der Teilrechtskraft. Gerade bei Beschränkungen der Berufungen auf das Strafmaß umfasst diese Prüfung deshalb auch, ob der vom Amtsgericht festgestellt Sachverhalt in Hinsicht auf die Rechtsfolgen tragfähig ist oder sich als lückenhaft erweist (Festhaltung an OLG Bamberg, Beschluss vom 20.12.2012 - 3 Ss 136/12 = BA 50 [2013], 88 f.; Anschluss u.a. an OLG München, Beschluss vom 08.06.2012 - 4 StRR 97/12 = zfs 2012, 472 f. und OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.2013 - 2 Ss 150/12).
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