Wirksame Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung trotz fehlender Urteilsfeststellungen zur Messmethode
OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2002 - Aktenzeichen Ss 458/02 [B]
DRsp Nr. 2003/16500
Wirksame Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung trotz fehlender Urteilsfeststellungen zur Messmethode
Der Wirksamkeit der Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen steht nicht entgegen, dass das angefochtene Urteil keine Angaben zum angewandten Messverfahren enthält.