Die Parteien streiten über die Zahlung eines Nachteilsausgleichs gemäß §§
Der 1954 geborene Kläger ist seit neun Jahren, zuletzt als Agro-Techniker, bei der Beklagten beschäftigt gewesen; er hat zuletzt 1.301,71 DM monatlich verdient. Unter dem 27. Dezember 1990 wurde dem Kläger zum 31. März 1991 gekündigt.
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