Widerlegen eines Teils der Aussage des Angeklagten
BayObLG, Beschluß vom 19.02.1987 - Aktenzeichen RReg 1 St 336/86
DRsp Nr. 1998/9639
Widerlegen eines Teils der Aussage des Angeklagten
Läßt sich der Angeklagte dahingehend ein, daß er sich für fahruntüchtig gehalten und deshalb das Fahrzeug durch einen anderen habe führen lassen, darf der Tatrichter, wenn die Einlassung in ihrem zweiten Teil für widerlegt erachtet, nicht ohne nähere Begründung von der Richtigkeit des ersten Teils der Einlassung des Angeklagten, die die Kenntnis der Fahruntüchtigkeit betrifft, ausgehen.