Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist der Großvater eines im Jahr 1977 geborenen Kindes. Dieses befand sich im Jahr 1997 in der Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Seine Ausbildungsvergütung betrug 16 494 DM, die Werbungskosten betrugen --wie mittlerweile unstreitig ist-- 3 068 DM.
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