Warnung vor einem gefahrvollen Ende der Straße bzw. Fahrbahn; Straßenverkehrssicherungspflicht
OLG Koblenz, Urteil vom 07.01.2002 - Aktenzeichen 12 U 900/00
DRsp Nr. 2003/16472
Warnung vor einem "gefahrvollen Ende der Straße bzw. Fahrbahn"; Straßenverkehrssicherungspflicht
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen muss vor einem "gefahrvollen Ende der Straße bzw. Fahrbahn" ausnahmsweise dann nicht - durch entsprechende Beschilderung - gewarnt werden, wenn sich "das Ende ohne weiteres aus der Örtlichkeit ergibt" (hier: im Falle einer innerörtlichen Gasse).