Der Kläger begehrt vom beklagten Autohaus die Wandelung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw Ford Fiesta. Vor der Veräußerung an den Kläger war das Fahrzeug auf der rechten Seite durch Anstoß eines Lkw. massiv beschädigt worden. Ein Sachverständiger hatte die Reparaturkosten auf 9.659,90 DM veranschlagt und die nach der Reparatur verbleibende Wertminderung auf 500 DM geschätzt. Die Beklagte reparierte das Fahrzeug und verkaufte es unter Gewährleistungsausschluss für 10.980 DM an den Kläger. Im Vertragsformular ist in der Spalte "Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden laut Verkäufer" folgendes vermerkt:
"Seitenschaden rechts".
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