LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 309/91
Wahlrecht zwischen Schadenberechnung auf Neuwagenbasis oder Reparaturkostenbasis
OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.1991 - Aktenzeichen 6 U 1311/91
DRsp Nr. 1994/12964
Wahlrecht zwischen Schadenberechnung auf Neuwagenbasis oder Reparaturkostenbasis
1. Wenn eine Schadenberechnung auf Neuwagenbasis möglich ist, hat der Geschädigte grundsätzlich ein Wahlrecht, dessen Ausübung an Treu und Glauben gebunden ist. 2. Verlangt der Geschädigte unter Ansetzung überhöhter Forderungen wahlweise Abrechnung auf Neuwagen- oder Reparaturkostenbasis und macht damit die Ausübung des Wahlrechts praktisch unmöglich, weil der Ersatzpflichtige gezwungen wäre, beide Angebote abzulehnen, kann der Ersatzpflichtige aufgrund der ihm übertragenen Wahlmöglichkeit unter Zugrundelegung der sachgerechten Beträge auf Reparaturkostenbasis abrechnen.