Streitig ist zwischen den Beteiligten die Höhe des privaten Nutzungsanteils für einen geleasten betrieblichen Pkw Mercedes, für den der Kläger im Streitjahr ein Fahrtenbuch geführt hat.
Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einem Isoliertechnikbetrieb. Seinen Gewinn ermittelte er im Streitjahr nach §
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