I. Das Amtsgericht Münster hat den Angeklagten durch das angefochtene Urteil wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 130,00 DM verurteilt. Außerdem hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von fünf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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