Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer - Entscheidung des Berufungsgerichts bei Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.02.2005 - Aktenzeichen 2 Ws 15/05
DRsp Nr. 2005/4515
Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer - Entscheidung des Berufungsgerichts bei Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile
»1. Zur vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung bei unverhältnismäßig langer Verfahrensdauer.2. Beantragt die Staatsanwaltschaft im Berufungsrechtszug die Wiedereinbeziehung von Tatteilen, die vom Amtsgericht gemäß § 154 aStPO ausgeschieden worden waren, ist das Berufungsgericht auch zur Entscheidung über diese Tatteile berufen. Eine Rückverweisung an das Amtsgericht ist nicht zulässig.«