Auf die Beschwerde der Wehrdisziplinaranwaltschaft wird der Beschluss der 2. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 15. Juli 2020 geändert. Die mit der Einleitungsverfügung vom 4. November 2019 angeordnete Einbehaltung eines Viertels der jeweiligen Dienstbezüge des früheren Soldaten wird für die Zeit ab dem 1. Oktober 2020 aufgehoben.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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Die Beschwerde betrifft die vorläufige Einbehaltung von Dienstbezügen.
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