Die in formeller Hinsicht bedenkenfreie Berufung des Klägers ist in der Sache nicht begründet.
Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen.
Dem Kläger stehen wegen der behaupteten Entwendung des Pkw Toyota Landcruiser, amtliches Kennzeichen ......, am 4. Juli 1995 aus der abgeschlossenen Kaskoversicherung Entschädigungsansprüche gegen die Beklagte nicht zu.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|