Voraussetzungen, Merkmale und Reichweite der Produkt-/Produzentenhaftung; keine Haftung eines Kfz-Herstellers wegen unterlassenen Hinweises auf vorhandene Produkt-Optimierungsmöglichkeiten
OLG München, Urteil vom 05.08.2002 - Aktenzeichen 17 U 2297/02
DRsp Nr. 2004/2529
Voraussetzungen, Merkmale und Reichweite der Produkt-/Produzentenhaftung; keine Haftung eines Kfz-Herstellers wegen unterlassenen Hinweises auf vorhandene Produkt-"Optimierungsmöglichkeiten"
Keine Haftung eines Kraftfahrzeugherstellers, der Kunden nicht auf eingebaute Möglichkeiten "zur Optimierung" des hergestellten Fahrzeugs hinweist, und zwar weder nach dem ProdHaftG noch aus § 823BGB (hier: Schaden durch Diebstahl von Wertsachen aus dem noch nicht mit Zentralverriegelung ausgerüsteten Pkw).