Die Verfahren und werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
III.Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.
IV.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, L, M und S wegen Nichtvorlage eines angeordneten fachärztlichen Gutachtens und gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags in diesem Verfahren.
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