1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 25.10.2021, Aktenzeichen (326)
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Meiningen ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.390,48 € festgesetzt.
I.
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